Wissenswertes

Überlastung der Gerichte – warum klare Verfügungen von Todes wegen heute wichtiger sind denn je

Die Justiz in Deutschland arbeitet seit Jahren an der Belastungsgrenze. Die Richter berücksichtigen korrekterweise auch die Dringlichkeit der Verfahren, weshalb […]

Die Justiz in Deutschland arbeitet seit Jahren an der Belastungsgrenze. Die Richter berücksichtigen korrekterweise auch die Dringlichkeit der Verfahren, weshalb z.B. Gewaltschutzdelikt vorrangig bearbeitet werden. Die Bearbeitung komplexer erbrechtlicher Gerichtsverfahren verzögert sich dadurch noch mehr.
Streitigkeiten über unklare Verfügungen von Todes wegen ziehen sich deshalb oft über Jahre hin. Die Verfahrensdauer eines uns bekannten Erbscheinsverfahrens über zwei Instanzen betrug neun Jahre. Versteigerungsverfahren zur Aufhebung der Erbengemeinschaft dauern mittlerweile im Durchschnitt zwei Jahre. Da es sich bei den erbrechtlichen Verfahren meist um Aus-
einandersetzungen innerhalb der Familien handelt, stellt dies eine große emotionale Belastung dar. Zudem kann in dieser Zeit weder über den streitigen Nachlass(teil) verfügt noch mit dessen Aufteilung geplant werden.

Gerade deshalb sollten Verfügungen von Todes wegen – also Testamente oder Erbverträge – möglichst eindeutig formuliert sein. Laien verwenden oft Begriffe, die in der Terminologie der Gerichte anders verwendet werden. Laien tendieren dazu, einzelne Vermögenswerte zuzuweisen und die erbrechtliche
Systematik mit Erbquoten und Pflichtteilsrechten oder liche Regeln nicht zu beachten. Daraus resultieren aus juristischer Sicht Unklarheiten und Widersprüche, die Raum für Auslegung, Streit und langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen eröffnen.

Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2025 zahlreiche Urteile verfasst, die Erblasser besonders betreffen. Zum Beispiel wurden Regeln für die Berücksichtigung digitaler Vermögenswerte aufgestellt, der BGH hat aber auch Ausführungen dazu gemacht, dass trotz Scheidung Pflichtteilsansprüche in Betracht kommen können, je nachdem, wann das Testament verfasst wurde. Auch die Reichweite der Testierfreiheit war Gegenstand einer aktuellen Entscheidung.

Bei einer Verfügung von Todes wegen sollten die Erblasser daher nicht nur die oben geschilderte hohe Belastung der Gerichte im Auge haben, sondern auch die Tatsache, dass die erbrechtliche Rechtsprechung der gesellschaftlichen Entwicklung Rechnung trägt. Mit Formulierungen, die so klar und eindeutig sind, dass sie möglichst wenig Streitpotenzial bieten und durch Gerichte, Ämter und Behörden leicht umsetzbar sind, können im Erbfall große finanzielle und emotionale Belastungen vermieden werden. Vor diesem Hintergrund lohnt sich rechtliche Beratung zur Planung und beim Erstellen der Verfügungen von Todes wegen heute mehr denn je.

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