Wissenswertes

Rückforderung von Schenkungen der Schwiegereltern bei Scheitern der Ehe der Kinder

Wenn Eltern einem verheirateten Kind eine Immobilie oder Geld zum Erwerb einer Immobilie schenken, erfolgt dies häufig, um der jungen […]

Wenn Eltern einem verheirateten Kind eine Immobilie oder Geld zum Erwerb einer Immobilie schenken, erfolgt dies häufig, um der jungen Familie ein Familienheim zum Zusammenleben zu verschaffen. Manchmal wird das Schwiegerkind mitbedacht. Das geschieht teilweise, um die Schenkungsteuerfreibeträge auszunutzen. Für das vorzeitige Scheitern der Ehe der Kinder werden keine Regelungen getroffen. Der Bestand der Ehe wird stillschweigend vorausgesetzt.

Es ist ständige Rechtsprechung des BGH, dass Eltern Schenkungen an Schwiegerkinder nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Zweckverfehlung ganz oder teilweise zurückfordern können, wenn die Ehe vorzeitig scheitert.

Ein Rückforderungsrecht wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder wegen Zweckverfehlung besteht nur, wenn den Eltern ein Festhalten an der Schenkung unzumutbar ist. Dabei handelt es sich um Billigkeitserwägungen, die vom Einzelfall abhängig sind und sich nicht verallgemeinern lassen. In der Rechtsprechung wird auf die Dauer der Ehe, eine etwa noch vorhandene Vermögensmehrung beim Schwiegerkind sowie auf die Einkommensund Vermögensverhältnisse der Beteiligten abgestellt.

Wird Unzumutbarkeit bejaht, wird vom Rückforderungsanspruch ein Abschlag vorgenommen, weil der Zweck der Schenkung zumindest teilweise erreicht worden ist. In der Rechtsprechung gibt es verschiedene Ansätze, wie dieser Abschlag berechnet werden soll. Manche Gerichte stellen auf die statistische durchschnittliche Ehedauer oder die Lebenserwartung der Schwiegereltern ab; andere schreiben die geschenkte Immobilie linear oder degressiv ab. Wieder andere Gerichte setzen feste Fristen von 10, 20 oder mehr Jahren an, nach deren Ablauf der Schenkungszweck erreicht worden sein soll. In einem aktuellen Urteil hat das OLG Rostock auf einen Zeitraum zwischen erstem Sesshaftwerden bis zum Renteneintrittsalter abgestellt und die Zeit zwischen Schenkung und Scheitern der Ehe dazu ins Verhältnis gesetzt. Es ist daher Aufgabe des Rechtsanwaltes, dem Gericht plausible Vorschläge zu unterbreiten und zu begründen, ob und ggf. in welcher Höhe ein Abschlag vom Rückforderungsanspruch der Eltern vorzunehmen wäre.

Das Schwiegerkind kann sich gegen Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern wehren, indem es die Schenkung an seinen (ehemaligen) Ehegatten zurücküberträgt. Dann ist eine Vermögensmehrung beim Schwiegerkind weggefallen und der Vermögensvorteil liegt beim eigenen Kind der Schenker.

In seltenen Fällen kommt eine Rückforderung der Schenkungen wegen Verarmung des Schenkers oder grobem Undank des Beschenkten in Betracht.

Am besten wäre es im Schenkungsvertrag Regelungen für den Fall der Scheidung des Kindes zu treffen. Dies gilt auch, wenn nur das eigene Kind beschenkt wird, damit Wertzuwachs und Ertrag bei Zugewinnausgleich und Unterhalt nicht berücksichtigt werden.

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