In einem privaten Generationenvertrag übertragen ältere Menschen ihr Vermögen zu Lebzeiten auf die nächste Generation und erhalten im Gegenzug die Zusage, im Alter unterstützt, betreut oder gepflegt zu werden (sog. Pflegeklausel). Ein solcher Vertrag kann nicht nur für Bauernhöfe, sondern auch für Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen geschlossen werden. Ein solcher Vertrag kann gesetzliche Betreuung und Heimunterbringung vermeiden und die Betroffenen sozial verbinden.
In der Pflegeklausel wird geregelt, welche Unterstützungs-, Betreuungs- oder Pflegeleistungen der Übernehmer erbringt – diese können von aufwandsarmer Unterstützung im Alltag bis zu umfassender Pflege reichen. Die Beteiligten sollten genau vereinbaren, welcher Umfang, Dauer und welche Grenzen für die Versorgungsleistungen gelten sollen (z.B. Hilfe im Alltag, Vermögensverwaltung, Reichweite der Pflege, Zeitfenster, höchstpersönlich oder Pflicht zur Organisation?). Diese Regelungen sind auch später hilfreich, wenn die durch diesen Vertrag Benachteiligten die Erbringung der Pflegeleistungen bestreiten. Da der Gesundheitszustand nichts Statisches ist, empfiehlt es sich auch zu vereinbaren, wann ein häuslicher Pflegedienst eingeschaltet werden soll und wie die Beteiligten mit den Kosten eines Pflegeheimaufenthalts umgehen wollen. In der Praxis erweisen sich auch Regelungen für den Fall der Demenz als sehr sinnvoll.
Daneben sollten in einem solchen Vertrag Schutzmaßnahmen zugunsten der Übergeber vereinbart werden: Ein Wohnrecht sichert der älteren Generation den Verbleib in der eigenen Immobilie, Nießbrauchsrechte verschaffen Erträge. Die Übergeber können sich Rückforderungsrechte für den Fall der Nichterfüllung der Pflegeklausel etc. vorbehalten. Diese Rechte können auch im Grundbuch eingetragen werden. Sinnvoll ist auch eine Regelung für den Fall der drohenden Rückabwicklung wegen Sozialhilfekosten. Da die älteren Menschen durch einen solchen Vertrag auf ihr Vermögen als Existenzgrundlage verzichten, sind diese Absicherungen zwingend notwendig.
Die Übernehmer sollten ihre Leistungen in Form erbrachte Unterstützungs- oder Pflegeleistungen genau dokumentieren, inkl. Rechnungen, Kontoauszügen und Bescheiden.
Rechtlich sind solche Verträge als Kombination aus Kauf und Schenkung zu werten. Die Leistungen der Übernehmer sind zu bewerten und der Vertrag schenkungssteuerlich zu prüfen. Bei Immobilien ist eine notarielle Beurkundung des Vertrags erforderlich. Auch etwaige Pflichtteilsansprüche sollten im Rahmen der Gestaltung berücksichtigt werden.
Für Hofübergabeverträge gelten besondere gesetzliche Regelungen u.a. zum Schutz des Altenteils der Hofübergeber. Dieser gesetzliche Schutz gilt bei sonstigen Generationenverträgen nicht, auch deshalb empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung.


