
Ihre Kanzlei
Wer wir sind
Wir sind vier Rechtsanwälte, die sich bewusst zusammengeschlossen haben:
Wir decken alle Bereiche ab, die im Mittelstand und bei den Privatpersonen gewünscht sind: Erbrecht, Immobilien, Arbeitsrecht und Verkehr.
Wir übernehmen Verantwortung, suchen und und bieten Lösungen.
Unsere Kanzlei hält sich an Compliance Regeln
Wir legen Wert auf
Integrität
Wir beraten Sie ehrlich und stehen zu den Prinzipien unseres Rechtsstaats.
Exzellenz und persönlicher Einsatz
Wir suchen Lösungen - direkt oder über alternative Gestaltungen. .... und es geht doch!
Loyalität und Fairness
Professionelle Anwälte überzeugen durch loyale Arbeit im Interesse Ihrer Mandanten und nicht durch Lautstärke. Fairness ermöglicht weitere Lösungen.
Unternehmerisches und wirtschaftliches Denken
Recht zu haben, bedeutet nicht immer, dass man das erhält, was einem zusteht. Dem tragen wir Rechnung, in dem wir mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung suchen. .
Achtung der Person – trotz widersprechender Ansichten und Interessen
Im Leben sieht man sich mehrfach - der Gegner von heute ist vielleicht morgen Ihr Chef oder Nachbar. Einvernehmliche Lösungen setzen zudem diese Achtung der Person voraus.
Soziales Engagement Person
Erfolg verpflichtet zur Solidarität - der Mensch muss immer im Vordergrund stehen!
Rechtsgebiete

Erbrecht
Wir finden die richtige Lösung für Sie!
Wir entwerfen und begleiten Sie – sei es bei Testament, Erbvertrag, Vermächtnis oder Steuer – und auch bei der Gestaltung Ihres Lebensabends.

Immobilienrecht
Dazu gehören: Kauf und Verkauf von Immobilien, aber auch der Mietvertrag und die Regelung von Altlasten oder die Regeln für die Beseitigung von Mängeln.

Wirtschaftsrecht
Wir beraten und vertreten seit Jahren mittelständische Unternehmen, Gesellschafter und Geschäftsführer – z.B. bei Produkthaftung, AGBs, gewerblicher Rechtsschutz und Wettbewerbsrecht, Europarecht …
Wissenswertes
Lesen Sie unsere Fachbeiträge
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Der Problemerbe
Möglichkeiten zum Schutz des Erbes vor den Erben oder den Gläubigern des Erben durch Testamentsvollstreckung. Gelegentlich möchte der Erblasser eine ihm nahestehende Person bedenken, der

Steuerliche Alltagsfallen im Erbrecht
Ehegatten errichten häufig ein Berliner Testament, d. h. sie setzen sich wechselseitig als Al-leinerben und die Kinder als Schlusserben des Überlebenden ein. Die Kinder erhalten