
Vermeidung und Minderung des Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung
Der Erblasser kann frei über seinen Nachlass verfügen. Enterbt er jedoch nächste Angehörige, steht diesen der Pflichtteil zu. Will ein Erblasser den Pflichtteil naher Angehöriger umgehen, ist an einen Pflichtteilsverzichtsvertrag zu denken. Dieser wird wohl nur gegen Abfindung zu erlangen

