Rechtsgebiet

Erbrecht

Welche Arten gibt es meinen letzten Willen zu bekunden? Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag, wie kann ich diesen einrichten und kann ich ihn widerrufen? Was muss so ein Vertrag überhaupt beinhalten und wie vermeide ich Fehler beim Inhalt?

Bei all diesen erbrechtlichen Fragestellungen besitzt unsere Kanzlei herausragende Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei:

Zudem verfügen wir über besondere Kenntnisse und jahrelange Erfahrung im Bereich posthumer Feststellung der Geschäftsunfähigkeit und Testierunfähigkeit, was häufig zur erfolgreichen Feststellung der Nichtigkeit von Testamenten, Erbverträgen oder Grundstücksgeschäften führt.

Hierzu gibt es zahlreiche und regelmäßige Veröffentlichungen von uns in der Stuttgarter Presse, sowie im Umland. 

Ihre Ansprechpartner:

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