Bei all diesen erbrechtlichen Fragestellungen besitzt unsere Kanzlei herausragende Kompetenz und jahrzehntelange Erfahrung. Wir beraten und vertreten Sie gerne bei allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere bei:
- Gestaltung und Planung Ihrer Nachfolge
- Schenkung und vorweggenommener Erbfolge
- Erbschaftsteuerlich optimierte Gestaltung
- Erbschaftssteuervermeidung auch posthum
- Pflichtteilsrecht – Geltendmachung und Abwehr
- Auseinandersetzung des Nachlasses, auch durch Versteigerung und Klage
- Ausschlagung von Erbteilen
- Generalvollmacht und individuelle Patientenverfügung
- individuelle Gestaltung von Testament, Erbvertrag, Vermächtnis
- Strategien zur Pflichtteilsvermeidung
- Erbteilung, Erbteilungsklage, Teilungsversteigerung
- Testamentsvollstreckung
- Anfechtung von Testamenten, Erbverträgen und Grundstücksgeschäften wegen fehlender Geschäfts-und Testierfähigkeit
Zudem verfügen wir über besondere Kenntnisse und jahrelange Erfahrung im Bereich posthumer Feststellung der Geschäftsunfähigkeit und Testierunfähigkeit, was häufig zur erfolgreichen Feststellung der Nichtigkeit von Testamenten, Erbverträgen oder Grundstücksgeschäften führt.
Hierzu gibt es zahlreiche und regelmäßige Veröffentlichungen von uns in der Stuttgarter Presse, sowie im Umland.