Rechtsgebiet

Berufshaftpflicht

Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare u. Unternehmensberater müssen Schadensersatz leisten, wenn sie Pflichten verletzen und dadurch einen Schaden verursachen.

Unsere Kanzlei vertritt und berät bereits seit mehr als 20 Jahren erfolgreich:

wenn diese von ihren Mandanten bzw. Kunden gerichtlich oder außergerichtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden.

Ihre Ansprechpartner:

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