Wissenswertes

Asset protection – Vermögen bewahren über Generationen

Familien, die ihr Vermögen gemeinsam weiterentwickeln wollen, brauchen eine Strategie, um die Haftung zu begrenzen, Streitigkeiten beizulegen und das Vermögen […]

Familien, die ihr Vermögen gemeinsam weiterentwickeln wollen, brauchen eine Strategie, um die Haftung zu begrenzen, Streitigkeiten beizulegen und das Vermögen gegen den Zugriff von außen zu schützen.

Von Familienvermögen spricht man, wenn die Familie sich mit bestimmten Vermögenswerten identifiziert und diese erhalten möchte. Solche Werte sind so individuell wie die Familien selbst – Immobilien, Kapitalanlagen, Windkraft, etc. Gemeinsam ist diesen Familienvermögen, dass die Familien rechtzeitig planen und gestalten müssen, um dieses Vermögen über die Generationen zu erhalten, weil familiäre Konstellationen, steuerliche Anforderungen und Haftungsrisiken berücksichtigt werden müssen, damit diese Herausforderung gelingt!

Das Familienvermögen kann in eine Familiengesellschaft eingebracht werden, indem der Inhaber des Vermögens diese Werte in die Gesellschaft einbringt. Im Anschluss können Gesellschaftsanteile an Familienmitglieder im Weg einer Schenkung übertragen werden. Diese Gestaltung hat für den aktuellen Eigentümer den Vorteil, dass er durch den Gesellschaftsvertrag dauerhaft Einfluss darauf nehmen kann, was mit diesem Vermögen geschieht. Auch die Rechtsform kann den Wünschen und Bedürfnissen der Familie angepasst werden.

Sowohl im Gesellschaftsvertrag einer solchen Familiengesellschaft als auch in Schenkungsverträgen bei vorweggenommener Erbfolge können die Familien das Vermögen durch eine Regelung schützen, wonach die Beschenkten einen Ehevertrag abschließen müssen, der das Familienvermögen vom Zugewinnausgleich und von erbrechtlichen Ansprüche der Ehepartner vollständig ausnimmt, Unterhaltsansprüche zeitlich und der Höhe nach begrenzt. Auch Pflichtteilsansprüche des Partners können ausgeschlossen werden.

Die Übertragung des Vermögens auf die folgenden Generationen kann durch Testamente oder Schenkungen zu Lebzeiten flexibel gestaltet werden. Die Schenker können dabei durch den Vorbehalt von Nießbrauchsrechten, Wohnrechten, Rentenvereinbarungen oder Stimmrechtsabreden in Gesellschaften geschützt werden.

Die Familien sollten auch einen Schutzmechanismus für den Fall vereinbaren, dass wirtschaftliche Probleme im Bereich des Familienvermögens oder im Bereich der Gesellschafter auftreten. Insolvenzschutz kann in beide Richtungen vereinbart werden. Bei Risiken auf der Seite der Gesellschafter können Gestaltungen gefunden werden, die einen Zugriff der Gläubiger auf das Gesellschaftsvermögen verhindern.

Gestaltungen, die sowohl steuerrechtliche als auch familienrechtliche und haftungsrechtliche Kriterien berücksichtigen, bedürfen der Planung, der Aufwand kann jedoch einen um ein Vielfaches höheren Schaden vermeiden helfen.

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